VORAUSSETZUNGEN

Unser Aufnahmeprozess

Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung haben in Niedersachsen ein Recht auf angemessene Beschulung und erfüllen wie Gleichaltrige die Schulpflicht.

Die Entscheidung, ob ein Kind oder ein:e Jugendliche:r die Erich Kästner-Schule besucht, liegt bei den Eltern. Grundlage dafür ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Besteht der Wunsch der Aufnahme, kann diese von Eltern in Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde, der Außenstelle Vechta und dem Landkreis Vechta eingeleitet werden.

Die Erich Kästner-Schule an den Standorten Vechta, Damme und Goldenstedt ist eine staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte (vergleichbar Förderschule, Schwerpunkt Geistige Entwicklung), die in den Schulentwicklungsplan des Landkreises Vechta aufgenommen ist. Die Arbeit basiert auf dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Kosten für die Förderung trägt der zuständige Landkreis.

Die Erich Kästner-Schule in Vechta, Damme und Goldenstedt nimmt alle Schüler:innen mit einer geistigen Beeinträchtigung auf. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt geistige Entwicklung
  • Zustimmung der Eltern
  • Zustimmung des Trägers
  • Kostenanerkenntnis nach Sozialgesetzbuch XII (SGB) § 54 durch das Sozialamt

Die Erich Kästner-Schule ist über das gesamte Jahr verteilt an insgesamt 30 Tagen geschlossen. Diese Zeit liegt immer in den Schulferien. So stimmen Eltern- und Schüler:innenurlaub weitgehend überein.

Die Erich Kästner-Schule ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

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